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Hundesteuerabmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular


Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen schriftlich beantragt werden (formlose Anfrage).

Bei der Abmeldung eines Hundes ist grundsätzlich ein Nachweis vorzulegen (z.B. Bescheinigung des Tierarztes) / bei Abgabe eines Hundes an eine andere Person der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Der Beginn und das Ende der Hundehaltung sind von der Halterin / dem Halter binnen 14 Tagen bei der Stadt Papenburg anzuzeigen.

Kommunale Satzung

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz