Hundesteuerabmeldung
Hundesteuerabmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen schriftlich beantragt werden (formlose Anfrage).
Bei der Abmeldung eines Hundes ist grundsätzlich ein Nachweis vorzulegen (z.B. Bescheinigung des Tierarztes) / bei Abgabe eines Hundes an eine andere Person der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Der Beginn und das Ende der Hundehaltung sind von der Halterin / dem Halter binnen 14 Tagen bei der Stadt Papenburg anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Dokumente
Anträge / Formulare
Bemerkungen
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz