Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen.
Die Kosten für diese Untersuchung werden nicht von den Krankenkassen getragen, sondern durch den untersuchenden Arzt beim Versorgungsamt eingereicht. Hierfür benötigt der Arzt einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.