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Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins nach Jugendarbeitsschutzgesetz


Leistungsbeschreibung

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen.

Die Kosten für diese Untersuchung werden nicht von den Krankenkassen getragen, sondern durch den untersuchenden Arzt beim Versorgungsamt eingereicht. Hierfür benötigt der Arzt einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein.

Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.