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Geburtsurkunde beantragen


Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass dies nur möglich ist wenn die Erstbeurkundung bereits stattgefunden hat. Für die Anzeige der Geburt wenden Sie sich bitte an das Krankenhaus oder erscheinen (bei einer Hausgeburt etc.) persönlich im Standesamt. 

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.