Personalausweis Befreiung von der Ausweispflicht
Personalausweis Befreiung von der Ausweispflicht
Leistungsbeschreibung
Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben - befreien lassen, wenn:
- für Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt
oder
Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht
oder
Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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