ElterngeldDigital
ElterngeldDigital
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ein freudiges Ereignis führt Sie zu uns. Die Geburt oder auch eine Adoption eines Kindes löst einen Anspruch auf Elterngeld aus.
Elternpaare oder Alleinerziehende beantragen bei uns das Elterngeld als finanzielle Unterstützung für Ihre Leistung bei der Betreuung und Erziehung in der ersten Lebensphase Ihres Kindes.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbstätigkeit und Familienarbeit nach Geburt partnerschaftlich teilen. Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen.
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach Geburt Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Die Höhe des Elterngeldes wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und welches nach der Geburt wegfällt.
Elterngeld wird auch für Eltern gewährt, die vor Geburt des Kindes kein Einkommen hatten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Mindestbetrag. Der Mindestbetrag beträgt beim Basiselterngeld 300,00 € monatlich und beim ElterngeldPlus beträgt dieser Betrag 150,00 € monatlich.
Diese Leistungen werden auch gewährt, sofern nach der Geburt des Kindes kein Einkommen wegfällt und nicht mehr als 32 Stunden wöchentlich gearbeitet wird.
Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums, dem Familienportal des Bundesministeriums sowie des Niedersächsischen Ministeriums erhalten.
Was sollten Sie noch wissen:
Die Beratung und Bearbeitung der Elterngeldanträge erfolgt ausschließlich für das Stadtgebiet der Stadt Papenburg (Papenburg, Aschendorf, Bokel, Herbrum, Tunxdorf und Nenndorf).
Anmerkung:
Eine digitale Antragstellung und die elektronische Datenübermittlung zum Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse ist zurzeit nicht möglich.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Ihrer individuellen Situation werden neben dem Antragsvordruck zusätzliche Unterlagen benötigt. Hinweise finden Sie dazu im Elterngeldantrag, der Checkliste auf dieser Seite oder kontaktieren Sie die Elterngeldstelle.
Bitte beachten Sie, dass Sie bitte keine Originalunterlagen einreichen, abgesehen von der Geburtsurkunde für die Beantragung von Elterngeld des Neugeborenen.
Nach Bearbeitung Ihres Antrages und Digitalisierung der Belege werden Ihre Unterlagen vernichtet.
Für interne Abläufe ist es sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Belege nicht klammern, nicht heften und nicht zusammenkleben. (siehe Checkliste unter Dokumente)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.