Abmeldung Nebenwohnung


Leistungsbeschreibung


Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen,können Sie hier melden, es erfolgt dann eine entsprechende Anpassung im Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?


Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Kontakt

  • Bürgerdienste Allgemein