Zulassung eines Zwischenzählers
Zulassung eines Zwischenzählers
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Nach § 14 Abs. 4 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung werden Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt.
Der Nachweis erfolgt über einen Zwischenzähler, den die bzw. der Gebührenpflichtige auf seine Kosten durch eine Fachfirma fest, d.h. in der Leitung in Fließrichtung vor der Wasserabnahmestelle, und frostfrei einbauen lassen muss.
Der Zwischenzähler muss geeicht sein und nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) nachgeeicht oder erneuert werden.
In unmittelbarer Nähe der durch Absetzzähler erfassten Wasserabnahmestelle(n) dürfen sich keine Abfluss- /Anschlussmöglichkeiten zur Schmutzwasserkanalisation befinden.
Damit die über den Zwischenzähler erfassten Wassermengen im Rahmen der jährlichen Abwassergebührenabrechnung abgesetzt werden können, ist zunächst die Zulassung des Zwischenzählers bei der Stadt Papenburg zu beantragen.
Im Falle einer Zulassung werden die bzw. der Gebührenpflichtige und der Wasserverband Hümmling seitens der Stadt Papenburg über den neuen Zwischenzähler informiert und der Wasserverband gleichzeitig gebeten, diesen im Rahmen der Abwassergebührenabrechnung zu berücksichtigen.
Zählerstände des Zwischenzählers sind dann ausschließlich an den Wasserverband Hümmling, der die Abwassergebührenabrechnung im Auftrage der Stadt Papenburg vornimmt, auf dessen Anforderung zu melden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Zulassung eines Zwischenzählers fallen derzeit keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Papenburg (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung).
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Die Abwassergebührenveranlagung im Gebiet der Stadt Papenburg erfolgt ab dem Veranlagungsjahr 2020 durch den Wasserverband Hümmling mit Sitz in Werlte.
Vorhandene Zwischenzählerstände werden vom Wasserverband zusammen mit der Hauptzähler-Ablesung angefordert.