Antrag auf Befreiung von Kindergartenbeiträgen
Leistungsbeschreibung
Die Kindergartenbeiträge für unter Dreijährige sind sozial gestaffelt. Sie richten sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder abzüglich Werbungskosten, gestaffelt in vier Einkommensgruppen.
Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, den festgesetzten Kindergartenbeitrag zu zahlen, so besteht für einkommensschwache Familien gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII die Möglichkeit, bei der Stadt Papenburg einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge zu stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Fachdienst Schule / Familie (Frau Hillebrand).
Informieren können Sie sich bei Frau Hillebrand oder in Ihrer Kindertageseinrichtung.
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