Antrag auf Befreiung von Kindergartenbeiträgen


Leistungsbeschreibung


Die Kindergartenbeiträge für unter Dreijährige sind sozial gestaffelt. Sie richten sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder abzüglich Werbungskosten, gestaffelt in mehrere Einkommensgruppen. 

Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, den festgesetzten Kindergartenbeitrag zu zahlen, so besteht für einkommensschwache Familien gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII die Möglichkeit, bei der Stadt Papenburg einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge zu stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Bereich Soziale Bürgerdienste (Frau Jansen/Frau Lind). 

Fragen Sie nach, wir helfen Ihnen gerne weiter.