Antrag auf Befreiung von Kindergartenbeiträgen
Antrag auf Befreiung von Kindergartenbeiträgen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Kindergartenbeiträge für unter Dreijährige sind sozial gestaffelt. Sie richten sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder abzüglich Werbungskosten, gestaffelt in mehrere Einkommensgruppen.
Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, den festgesetzten Kindergartenbeitrag zu zahlen, so besteht für einkommensschwache Familien gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII die Möglichkeit, bei der Stadt Papenburg einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge zu stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Bereich Soziale Bürgerdienste (Frau Jansen/Frau Lind).
Fragen Sie nach, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.