Förderungen Jugendmaßnahmen - Voranmeldung und Mittelbeantragung
Förderungen Jugendmaßnahmen - Voranmeldung und Mittelbeantragung
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Papenburg gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der "Richtlinien der Stadt Papenburg zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen" (siehe unten) Zuschüsse für einzelne, in §§ 11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) genannte jugendpflegerische Aktivitäten.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht dabei nicht.
Damit Teilnehmende gefördert werden können, müssen diese ihren Wohnsitz in der Stadt Papenburg haben.
Alle Maßnahmen müssen von einem/r anerkannten volljährigen Jugendleiter/in mit gültiger Jugendleiter/in-Card (JULEICA) oder Pädagogen durchgeführt und sollten rechtzeitig (bis zum 20.03) bei der Stadt Papenburg (Bereich Generationen/Sport) vorangemeldet und spätestens 6 Wochen nach Beendigung abgerechnet werden. Hierfür sind die nebenstehenden digitalen Assistenten zu verwenden.
Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Frist, eine Antragsstellung auch technisch nicht mehr möglich ist.
Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir darum, Anträge ausschließlich online einzureichen. Wir behalten uns vor, nur digital eingegangene Anträge zu bearbeiten.