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Jugendmaßnahmen - Voranmeldung und Mittelbeantragung


Leistungsbeschreibung

Die Stadt Papenburg gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der "Richtlinien der Stadt Papenburg zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen" (siehe unten) Zuschüsse für einzelne, in §§ 11 und 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) genannte jugendpflegerische Aktivitäten.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht dabei nicht. 

Damit Teilnehmende gefördert werden können, müssen diese ihren Wohnsitz in der Stadt Papenburg haben. 

Alle  Maßnahmen  müssen  von  einem/r  anerkannten  volljährigen  Jugendleiter/in  mit gültiger  Jugendleiter/in-Card  (JULEICA)  oder  Pädagogen  durchgeführt  und  sollten rechtzeitig  (bis  zum  20.03) bei  der  Stadt  Papenburg (Bereich Generationen/Sport) vorangemeldet  und  spätestens  6  Wochen  nach  Beendigung  abgerechnet  werden. Hierfür  sind die nebenstehenden digitalen Assistenten zu verwenden.

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Frist, eine Antragsstellung auch technisch nicht mehr möglich ist.