Zuschuss für ehrenamtliches oder kulturelles Engagement


Leistungsbeschreibung


Die Stadt Papenburg gewährt Zuschüsse zum ehrenamtlichen sozialen und kulturellen Engagement im Rahmen der entsprechenden Richtlinie.

Gefördert werden ausschließlich Einzelmaßnahmen nicht gewerblicher Art, sofern eine Überfinanzierung ausgeschlossen wird.

Anträge sind jeweils bis zum 15. Juni des laufenden Haushaltsjahres bzw., sofern noch Haushaltsmittel vorhanden sind, bis zum 01.10. bei der Stadt Papenburg zu stellen.

Eine Förderung kann nur bei insgesamt gesicherter Finanzierung der Maßnahme (incl. der bei der Stadt beantragten Fördersumme) erfolgen. Es wird höchstens bis zu einem Drittel der Gesamtkosten gefördert. Es ist unschädlich, wenn die Maßnahme vor der Entscheidung der Stadt Papenburg aus Eigenmitteln vorfinanziert wird.
Unter Berücksichtigung weiterer Fördermittel von Anderen darf es durch die Gewährung städtischer Mittel nicht zu einer Überfi-nanzierung der Maßnahme kommen.

Mit Antragstellung wird kein Rechtsanspruch auf eine Förderung begründet. Über die Bewilligung der Zuschüsse entscheidet
abschließend der Verwaltungsausschuss nach einer vorhergehenden Empfehlung durch für den Bereich Soziales der Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport und Inklusion, für den Bereich Kultur der Kulturausschuss. Die Höhe der Bereitstellung der jährlichen Fördermittel ist den jeweiligen Haushaltsberatungen der Stadt vorbehalten.