Antrag auf einen Zuschuss nach der Sportförderrichtlinie


Leistungsbeschreibung


Investitionsmaßnahmen der Vereine im Bereich des Sports werden von der Stadt Papenburg grundsätzlich nur im Rahmen der Förderrichtlinie für Investitionsmaßnahmen im Bereich des Sports (Sportförderrichtlinie) mitfinanziert. Durch diese Richtlinie wird kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung entsprechender Fördermittel gegeben. Die tatsächliche Bereitstellung der Fördermittel bleibt den jährlichen Haushaltsberatungen der Stadt vorbehalten.

Die Stadt Papenburg fördert Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie die Sanierung von Sportstätten, für die ein ausreichender bautechnischer und sportfachlicher Bedarf dargelegt wird und im Sinne der Barrierefreiheit geplant werden, mit einer Anteilsfinanzierung von maximal 30%.

Die Stadt Papenburg fördert die Anschaffung von notwendigen Sportgeräten mit einem Zuschuss von maximal 30%.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Maßnahmen im Zusammenhang mit langfristig oder überwiegend vermieteten baulichen Anlagen (z.B. Wohnungen, Gaststätten)
  • Maßnahmen im Rahmen der üblich laufenden Instandhaltung und Unterhaltung
  • Anschaffungen von Sportgeräten und Sportausrüstungen, die dem persönlichen Bedarf zuzuordnen sind sowie Kleingeräte mit einem Anschaffungswert von unter 500 €.

Die weiteren Bestimmungen, Voraussetzungen und Fristen sind der Sportförderrichtlinie zu entnehmen.

Weitere potentielle Fördermittelgeber sind zum Beispiel der Landkreis Emsland, der Kreissportbund Emsland e.V. oder Stiftungen. Bitte informieren Sie sich zu den Fördervoraussetzungen und Fristen direkt bei den Fördermittelgebern.

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