Parkausweis für Behinderte
Leistungsbeschreibung
Bei einer außergwöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) haben Sie als Schwerbehinderter neben dem Schwerbehindertenausweises zusätzlich die Möglichkeit, einen Parkausweis für Behindertenparkplätze zu beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können den „blauen Parkausweis“ beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung formlos bei der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, teilweise die Gemeinden) beantragen.
Im Ausnahmefall können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Straßenverkehrsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, teilweise die Gemeinden).
Voraussetzungen
Sie können den „blauen Parkausweis" beantragen, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder
- außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
- blind (Merkzeichen „Bl" im Schwerbehindertenausweis) sind oder
- beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.
Hinweis: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung auch erteilen, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen. In diesen Fällen wird Ihnen eine Ausnahmegenehmigung des Inhalts ausgestellt, dass der Sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer von den aufgeführten Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung befreit ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Voraussetzungen
- Foto
- Bei Antragstellung durch eine dritte Person:
- Vollmacht
- Personalausweis der antragstellenden Person
Welche Gebühren fallen an?
In besonderen Fällen ist die Erhebung einer Gebühr möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Muster des EU-einheitlichen Parkausweises für Behinderte; Verkehrsblatt 21/2000, S. 624-627.
- § 2 Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)