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Parkausweis für Behinderte

Leistungsbeschreibung

Bei einer außergwöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) haben Sie als Schwerbehinderter neben dem  Schwerbehindertenausweises zusätzlich die Möglichkeit, einen Parkausweis für Behindertenparkplätze zu beantragen.

Sie können den „blauen Parkausweis“ beziehungsweise die Ausnahmegenehmigung formlos bei der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, teilweise die Gemeinden) beantragen.

Im Ausnahmefall können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.

Untere Straßenverkehrsbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, teilweise die Gemeinden). 

Sie können den „blauen Parkausweis" beantragen, wenn Sie schwerbehindert sind und entweder

  • außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen „aG" im Schwerbehindertenausweis) oder
  • blind (Merkzeichen „Bl" im Schwerbehindertenausweis) sind oder
  • beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.

Hinweis: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung auch erteilen, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen. In diesen Fällen wird Ihnen eine Ausnahmegenehmigung des Inhalts ausgestellt, dass der Sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer von den aufgeführten Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung befreit ist.

  • Nachweis der Voraussetzungen
  • Foto
  • Bei Antragstellung durch eine dritte Person:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der antragstellenden Person

Gebühr:
In besonderen Fällen ist die Erhebung einer Gebühr möglich.

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.