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Parkausweis für Behinderte


Leistungsbeschreibung

Bei einer außergwöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) haben Sie als Schwerbehinderter neben dem  Schwerbehindertenausweises zusätzlich die Möglichkeit, einen Parkausweis für Behindertenparkplätze zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild  

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie / Phokomelie / vgl. Funktionseinschränkungen sowie für Blinde Menschen
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Information zur Benutzung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie