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Entwässerungsanträge


Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

das Einleiten von gewerblich-industriellem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen bedarf in der Regel der behördlichen Genehmigung

unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung allerdings nicht erforderlich

Spezielle Regelungen bei Abwässern, in denen Schadstoffe anzunehmen sind, finden sich in den Anhängen der branchenspezifischen Abwasserverordnungen

Antrag von der zuständigen Stelle

Erforderliche Unterlagen bei der zuständigen Stelle erfragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der Stadtentwässerung beantragen. Sie füllen die Antragsunterlagen über das OpenR@thaus aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein. 

Die Mitarbeitenden der Stadtentwässerung Papenburg prüfen Ihren Antrag. 

Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden. Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen, die Sie aus Ihrem Projektraum (Zugangsdaten erhalten Sie von uns) runterladen können.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden, die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Antrag

Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Gegebenenfalls:

Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.