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Links & Onlinedienste

Bauantrag Online mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU


Leistungsbeschreibung

Das virtuelle Bauamt ITeBAU ist eine internetbasierende Kollaborationsplattform "Conject PM", auf die alle am Baugenehmigungsprozess Beteiligten, wie Bauaufsichtsbehörden, Bauherrn, Entwurfsverfassende, interne und externe beteiligte Ämter u.a. entsprechend den ihnen zugewiesenen Rechten zugreifen können. Mit ITeBAU können Genehmigungen für nicht verfahrensfreie Bauvorhaben bei der Stadt Papenburg in wenigen Schritten komfortabel online beantragt und der entsprechende Bescheid (z. B. eine Baugenehmigung oder ein Bauvorbescheid) in der Bauplattform online zur Verfügung werden. Die Voraussetzung, um mit der Bauplattform Anträge einreichen zu können, ist ein Internetanschluss, eine E-Mail-Adresse und ein BundID-Konto mit Personalausweis und aktivierter eID oder ein ELSTER-Zertifikat.

Für das Antragsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:

  • Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer oder einem Entwurfsverfassenden den Auftrag zur Einreichung eines Antrags. Damit wird die oder der Entwurfsverfassende Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn.

  • Die Formularassistenten zum Ausfüllen von Anträgen für Bauvorhaben sind nebenstehend auf dieser Seite zu finden. Die oder der Entwurfsverfassende ruft den für den Antrag benötigten Antragsassistenten auf. Bei Anträgen nach § 3a Niedersächsische Bauordnung ist gesetzlich eine Authentifizierung der antragstellenden Person vorgeschrieben. Deshalb ist vorher eine Authentifizierung bzw. Anmeldung über ein ELSTER-Zertifikat oder ein BundID-Konto mit dem Personalausweis mit aktivierter eID mit der AusweisApp2 auf einem Smartphone als Lesegerät für den Personalausweis erforderlich. Erst nach erfolgter Authentifizierung gelangt man zurück zu den Antragsassistenten. Dort können dann die einzelnen Seiten des Antragsassistenten ausgefüllt, die gefertigten Bauvorlagen im PDF-Format als Anlagen hochgeladen und abschließend durch einen Klick auf die Senden-Schaltfläche digital abgesendet werden.

  • Der Bauantrag und die Bauvorlagen gehen im virtuellen Bauamt ITeBAU der Stadt Papenburg ein. Es wird ein Projektraum eingerichtet - die digitale Bauakte. Entwurfsverfassende und Bauherrn erhalten per Mail eine Einladung in den Projektraum.

  • Die oder der Entwurfsverfassende sowie die Bauherrin oder der Bauherr registrieren sich in der Bauplattform unter Angabe von Kontaktdaten, Benutzername und Passwort und haben so die Möglichkeit, auf den eingerichteten Projektraum und die dort gespeicherten Dokumente entsprechend der ihnen zugewiesenen Rechte zuzugreifen. Näheres dazu kann in der unten verlinkten Anleitungen (FAQ zu ITeBAU) für die Registrierung eingesehen werden.

  • Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr in den Projektraum. Die oder der Entwurfsverfassende sowie die Bauherrin oder der Bauherr erhalten über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und können die Dokumente im Projektraum einsehen und herunterladen. Nachzureichende Bauvorlagen werden von der oder dem Entwurfsverfassenden in einen gesonderten Ordner hochgeladen. Diese müssen dann eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) der oder des Entwurfsverfassenden enthalten. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden die Baugenehmigung und die genehmigten Bauvorlagen in die Bauplattform hochgeladen und zum Download bereitgestellt.

Hilfreiche Links:

FAQ zu ITeBAU: https://www.itebau.de/faq

Bauplattform digitales Bauamt :https://ng.conject.com

conjectPM Help Center (by Aconex): https://cegbu-de.custhelp.com/

Nebenstehend finden Sie die Antragsassistenten, die ausgefüllt werden müssen. Bei Anträgen nach § 3a Niedersächsische Bauordnung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Authentifizierung der antragstellenden Person erforderlich.

Weitere zusätzliche Dokumente wie den Entwässerungsantrag und Ähnliches finden sie ebenfalls nebenstehend. Unten finden Sie außerdem weitere Dokumente, die Sie als Vorlage für die einzureichenden zusätzlichen Informationen verwenden können.

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.