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Leistungsbeschreibung

Die Finderin/der Finder eines Tieres ist verpflichtet, einen Fund unverzüglich bei der zuständigen Kommune anzuzeigen (Rechtsgrundlage: §§ 965 ff. BGB). Nutzen Sie nach Möglichkeit dafür bitte diese Fundtieranzeige.

Bevor Sie diese Anzeige für eine Katze erstatten, werden Sie um Kenntnisnahme folgender Hinweise gebeten:

Es ist nicht unüblich, dass freilaufende Katzen sich in großen Revieren bewegen und teilweise mehrere Tage nicht an ihrem angestammten Ort sind. Dementsprechend ist nicht jede Katze, die im Freien aufgefunden wird, als Fundkatze zu betrachten. Anhaltspunkte hierfür sind insbesondere ein gepflegtes Äußeres, der Ernährungszustand, Zutraulichkeit oder äußere Erkennungszeichen wie ein Halsband o.ä. Bitte erstatten Sie erst eine Fundanzeige, wenn Sie der Meinung sind, dass es sich tatsächlich um ein Fundtier im Sinne eines vermissten Tieres handelt. Im Zweifel erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt.