Fundbüro
Fundbüro
Textblöcke ein-/ausklappenGefundene Wertgegenstand mit einem Gegenwert von mehr als 10 Euro, müssen abgeben werden.
Leistungsbeschreibung
Sie haben etwas gefunden?
Fundsachen können Sie im Bürgerbüro (Fundbüro) abgeben. Wenn es sich um größere, sperrige Gegenstände handelt, reicht es auch, wenn Sie uns telefonisch informieren. Unser Bauhof wird den Gegenstand bei Ihnen abholen.
Sie haben etwas verloren?
Sie können direkt hier nach Ihrem verlorenen Gegenstand im Online-Fundbüro suchen. Dies ist auch ortsübergreifend möglich. Alternativ können Sie sich im Bürgerbüro melden.
- Wird die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt, kann der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist den Gegenstand gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr abholen.
- Gegenstände, die weder vom Finder noch vom Verlierer abgeholt werden, gehen in die Versteigerung, diese findet in Papenburg einmal 1x jährlich statt. Termine können Sie der Tagespresse entnehmen oder im Bürgerbüro erfragen.
Bei Fundtieren oder entlaufenen / vermissten Tieren
wenden Sie sich bitte direkt an den Fachdienst Ordnung. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich auch an die Polizei Papenburg, Telefon 04961 9260, wenden. Die Stadt Papenburg arbeitet mit dem Tierschutz Rheiderland in Weener (Stapelmoor), Telefon 04951 2459, zusammen.
Welche Gebühren fallen an?
Bei Abholung von Fundsachen mit einem Schätzwert von mehr als 5,00 € ist eine Verwaltungsgebühr und (bei Abholung durch den Verlierer) ein Finderlohn zu entrichten:
Die Verwaltungsgebühr (Aufbewahrungsgebühr) beträgt für Verlierer und Finder 15% des Schätzwertes der Fundsache.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes.