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Anmeldung Kindertagesstätte


- Rechtsanspruch auf elementare Bildung

- Gebührenfreiheit für den Besuch eines Kindergartens

Leistungsbeschreibung

Die Anmeldungen für die Kindertagesstätten erfolgen über ein trägerübergreifendes Online-Anmeldesystem.

Im Anmeldeformular können bis zu zwei Wunscheinrichtungen angegeben werden. Trotz dieser Online-Anmeldung ist es wichtig, dass Eltern sich in der Wunscheinrichtung melden, damit hier ein erster Kontakt hergestellt wird. Erst nach diesem persönlichen Gespräch wird die Anmeldung verbindlich.

Die Anmeldungen werden vorerst gesammelt. Im Frühjahr des kommenden Kita-Jahres erfolgt die Platzvergabe. Sie erhalten dann automatisch eine Zu- oder Absage. Das Kita-Jahr beginnt im August.

Weitere Informationen zu unseren Kindergärten finden Sie auf unserer Homepage.

Die Kindergartenbeiträge für unter Dreijährige sind sozial gestaffelt. Sie richten sich grundsätzlich nach dem Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder abzüglich Werbungskosten, gestaffelt in vier Einkommensgruppen. 

Wenn Ihre wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, den festgesetzten Kindergartenbeitrag zu zahlen, so besteht für einkommensschwache Familien gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII die Möglichkeit, bei der Stadt Papenburg einen Antrag auf Übernahme der Kindergartenbeiträge zu stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den Fachdienst Schule / Familie (Frau Hillebrand). Fragen Sie nach, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal