Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle
Die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestand- bzw. Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist (Aufteilungsplan)
- Lageplan des betreffenden Grundstücks mit dem kompletten Gebäudebestand
- Grundrisse aller Ebenen incl. Spitzboden
- Schnitte
- Ansichten (in Übereinstimmung mit den Grundrissen)
- alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind je nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt und betragen für den Aufteilungsplan zwischen 17,00 € und 320,00 € und für Abgeschlossenheitsbescheinigungen zwischen 17,00 € und 160,00 €.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Wohnungseintum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG)
- Nds. Verwaltungskostengesetz (NVWKostG)
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung AllGO)