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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht die Bildung von Wohnungseigentum (Sondereigentum an einer Wohnung) und von Teileigentum (Sondereigentum an "nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen"). Wohnungs- und Teileigentum können nur dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Wohnungen oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Als Nachweis dazu dient die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit den dazugehörigen Aufteilungsplänen.
  • Bestand- bzw. Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist (Aufteilungsplan)
  • Lageplan des betreffenden Grundstücks mit dem kompletten Gebäudebestand
  • Grundrisse aller Ebenen incl. Spitzboden
  • Schnitte
  • Ansichten (in Übereinstimmung mit den Grundrissen)
  • alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen

Die Gebühren sind je nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt und betragen für den Aufteilungsplan zwischen 17,00 € und 320,00 € und für Abgeschlossenheitsbescheinigungen zwischen 17,00 € und 160,00 €.

  • Gesetz über das Wohnungseintum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG)
  • Nds. Verwaltungskostengesetz (NVWKostG)
  • Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung AllGO)