Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht die Bildung von Wohnungseigentum (Sondereigentum an einer Wohnung) und von Teileigentum (Sondereigentum an "nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen"). Wohnungs- und Teileigentum können nur dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Wohnungen oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Als Nachweis dazu dient die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit den dazugehörigen Aufteilungsplänen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bestand- bzw. Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist (Aufteilungsplan)
- Lageplan des betreffenden Grundstücks mit dem kompletten Gebäudebestand
- Grundrisse aller Ebenen incl. Spitzboden
- Schnitte
- Ansichten (in Übereinstimmung mit den Grundrissen)
- alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind je nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt und betragen für den Aufteilungsplan zwischen 17,00 € und 320,00 € und für Abgeschlossenheitsbescheinigungen zwischen 17,00 € und 160,00 €.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Wohnungseintum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG)
- Nds. Verwaltungskostengesetz (NVWKostG)
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung AllGO)
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